Ablauf der Haushaltsbefragung

Die Auswahl der Mustergemeinden

Mithilfe eines zur Messung von Ähnlichkeiten geeigneten statistischen Verfahrens (Clusteranalyse) wurden homogene Klassen von Gemeindetypen gebildet, bei denen angenommen werden kann, dass sich die Situation von Senioren/innen allgemein und ihre Wohnbedingungen im besonderen weitgehend decken.

Innerhalb jeder dieser Klassen von Gemeindetypen wurde dann jeweils eine Gemeinde ausgewählt, und zwar so, dass eine optimale geografische und ethnische Streuung gewährleistet ist.

Die Analyse hat dabei nachstehende Schichten und Mustergemeinden ergeben:
Schichten
Bev. 65+
(insgesamt)
Prozent
Muster-
gemeinden
Bev.65+
(Stichprobe)
Anzahl
Interviews
1 Bozen
19254
26,8%
Bozen
19254
260
2 Mittel-Städte
13146
18,3%
Bruneck
1818
180
3 Kleinere Zentren
13027
18,1%
Naturns
617
180
4 Kleine Agrargemeinden
6406
8,9%
Truden
172
100
6 Andere Landgemeinden
mit wenig Tourismus
13007
18,1%
Freienfeld
312
160
6 Andere Landgemeinden
mit starkem Tourismus
7092
9,9%
Kastelruth
860
120
 
71932
100%
 
 
1000
In jeder der Mustergemeinden werden zwischen 260 (Bozen) und 100 (Truden) Haushalte befragt, in denen Personen ab 65 Jahren leben.

Die Auswahl der Mustergemeinden

Je nach Größe der Gemeinde bedeutet die angestrebte Zahl an Interviews, dass fast alle oder nur ein kleiner Teil der Seniorenhaushalte tatsächlich befragt wird. In jedem Fall handelt es sich aber um eine Stichprobe.
Die Ziehung dieser Ausgangsstichprobe erfolgt aus dem Melderegister der jeweiligen Gemeinde.

Durchführung der Haushaltsbefragung

Die eigentliche Erhebung umfasst nachstehende Schritte:
  • allgemeine Information der Bürger/innen, dass die Untersuchung gemacht wird (z.B. Artikel in Gemeindezeitung, Aushang im Rathaus, persönliche Information über Seniorentreff)
  • Übergabe der Adressen der ausgewählten Haushalte an apollis
  • Versand eines Briefs des Sozialassessors oder des Bürgermeisters an die für die Erhebung ausgewählten Haushalte, mit Ankündigung der Befragung und Bitte um Teilnahme
  • Durchführung der Befragung durch apollis
  • nach Abschluss der Auswertung allgemeine Information der Bürger/innen über einige Hauptergebnisse in Gemeindezeitung (Feed-back)

Durchführung der Erhebung in Senioreneinrichtungen

  • die Bereitstellung von Informationen zu den Senioreneinrichtungen im Gemeindegebiet durch Gemeindeverwaltung
  • Erteilung der Zustimmung, dass darin bestimmte Erhebungen durchgeführt werden dürfen (soweit die Einrichtungen von der Gemeinde geführt werden)
  • Kontaktaufnahme mit Leitung der Senioreneinrichtungen durch apollis
  • Lokalaugenschein und Durchführung Interviews in den Einrichtungen durch apollis

Einbeziehung der Gemeinden

Die Mitwirkung der ausgewählten Mustergemeinden ist unabdingbar für eine erfolgreiche Durchführung der Erhebungen. Umgekehrt erhalten die Gemeinden wichtige Erkenntnisse über die Wohnsituation und die Bedürfnisse älterer Bürgerinnen und Bürger, die für sozialpolitische Maßnahmen genutzt werden können.
Die Verantwortung für die Untersuchung liegt ausschließlich bei apollis als beauftragtem Forschungsinstitut. Von der Gemeindeverwaltung wird als Unterstützung benötigt:
  • die Mitarbeit des Meldeamtes bei der Auswahl der Seniorenhaushalte,
  • die Information der Bürgerinnen, dass die Untersuchung gemacht wird, mit Bitte um Teilnahme an der Befragung (Brief des Sozialassessors oder des Bürgermeisters),
  • die Bereitstellung von Informationen zu den Senioreneinrichtungen im Gemeindegebiet und die Zustimmung, dass darin bestimmte Erhebungen durchgeführt werden (soweit die Einrichtungen von der Gemeinde geführt werden).
Der Gemeinde entstehen keinerlei Kosten aus der Beteiligung an der Studie.